Meine Rahmenbedingungen
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PSYCHOTHERAPIE
1 Einheit a 50 Min 130.-
SUPERVISION1 EH a 50 min 140.-
Doppeleinheit a 90 min 270.-
Abweichende Vereinbarungen sind nach Absprache bei Selbsterfahrung bzw. Supervision möglich
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Alle vereinbarten Termine werden exklusiv für Sie freigehalten. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Eine gute Lösung für Sie zu finden ist mir ein Anliegen.
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin, ist die Einheit gänzlich zu begleichen.
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Für psychotherapeutische Behandlungen besteht die Möglichkeit einer Teilrefundierung durch die verpflichtenden Krankenversicherungen.
Folgende Zuschüsse werden aktuell rückerstattet
33,70.- Euro ÖGK
46,60.- Euro BVAEB
45,00.- Euro SVS
37,00.- Euro KFA
Erst dann ist eine weitere Kostenerstattung durch eine private Krankenversicherung möglich.
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Das österreichische Psychotherapiegesetz (PThG 2024) regelt die Verschwiegenheitspflicht in § 45.
Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentraler Bestandteil des Psychotherapiegesetzes, der Psychotherapeuten verpflichtet, alle ihnen anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse zu wahren. Diese Pflicht gilt gegenüber allen, einschließlich Familie und Behörden, und ist entscheidend für den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Therapeut. Ausnahmen von dieser Regel sind nur unter bestimmten Umständen möglich, wie z.B. bei der Abwendung akuter Gefahr oder durch ausdrückliche Entbindung durch den Patienten.